Unfallversicherung für Senioren
Informationen zur Unfallversicherung für Senioren Volkswohl Bund
Unfall-Rente und Unfall-Pflegerente
Die Unfall-Rente wird ab 50 Prozent unfallbedingter dauernder Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit gezahlt.
Die Unfall-Pflegerente wird zusätzlich zur Unfall-Rente gezahlt, wenn eine dauernde Schwerstpflegebedürftigkeit, unfall- oder krankheitsbedingt, im Sinne der Ziffer 2.2.1.1 AUB-HL 2004 vorliegt.
Voraussetzung für die Leistung der Unfall-Pflegerente ist, dass ein Anspruch auf Unfall-Rente besteht.
Sofortleistung der Unfallversicherung für Senioren
Die Sofortleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bei folgenden unfallbedingten Verletzungen gezahlt:
- Oberschenkelhalsbruch
- Querschnittlähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- Amputation eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand
- Erblindung
- Hochgradige Sehbehinderung beider Augen (Sehschärfe nicht mehr als 1/20)
Hilfeleistungen bei der Unfallversicherung für Senioren
Folgende Leistungen werden bei Bedarf im Rahmen der Hilfeleistungen bis zu 6 Monaten erbracht:
- Erstgespräch
- Hausnotrufdienst
- Beratungstelefon
- Mahlzeitendienst täglich warm oder, je nach örtlichen Gegebenheiten, wochenweise (7 Mahlzeiten) tiefgekühlt
- Reinigung der Wohnung wöchentlich
- Besorgungen und Einkäufe bis zu zweimal wöchentlich
- Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung wöchentlich
- Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen bis zu vier Wochen und bis zu zweimal wöchentlich
- Fahrdienst zu Arzt- oder Behördengängen bis zu zweimal wöchentlich
- Fahrdienst zur Krankengymnastik oder zu Therapien bis zu zweimal wöchentlich
- Pflegeschulung für Angehörige einmalig
- Leistungen der Grundpflege bis zu 4 Wochen
- 24-Stunden-Pflegenotruf mit Fahrtkosten
- Pflegeberatung
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
- Tag- und Nachtwache bis zu 48 Stunden nach stationärer Behandlung
- Vermittlung einer Tierbetreuung
- Vermittlung einer Beratung bei Umbau von
- Wohnung/Kraftfahrzeug
| Bis 74 Jahre | Ab 75 Jahre | |
|---|---|---|
| monatliche Unfall-Rente | 250 - 1.500 Euro | 250 - 1.500 Euro |
| monatliche Unfall-Pflegerente | 250 - 1.500 Euro | 250 - 1.500 Euro |
| Beihilfe zu Rehabilitations- maßnahmen (Festbetrag) | 1.500 Euro | 1.500 Euro |
| Bergungskosten (Festbetrag) | 10.000 Euro | 10.000 Euro |
| Sofortleistung | 2.500 - 15.000 Euro | 1.250 - 7.500 Euro |
Vorerkrankungen:
Personen, die mit wesentlichen gesundheitlichen Schäden belastet sind, können in der Regel nicht versichert werden. Die Hauptverwaltung behält sich die Entscheidung über die Annahme der Versicherung vor.
Von Fall zu Fall werden erschwerende / einschränkende Klauseln in den Vertrag aufgenommen.
Eine Unfallversicherung für Senioren kann nicht abgeschlossen werden für:
- Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind
- Personen, die Schwefelsäure, hochexplosive, hochgiftige Stoffe (kein Tankstellen-Personal) aller Art transportieren oder sonst beruflich damit umgehen, Sprengpersonal (einschließlich Munitionssuche und räumung)
- Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler, Rennfahrer, Berufstaucher
- Kleindarsteller, Artisten, Dompteure, Tierbändiger, Tierpfleger in zoologischen Gärten, Wildtierzüchter, Zoowärter
- Gerüst- und Kaminbauer
Erläuterungen zu den Gesundheitsfragen
Erhebliche Krankheiten sind:
Alzheimer-Krankheit, Arthrose, Bluterkrankheiten, Blutgerinnungsstörungen, Bechterew-Krankheit (Spondylitis ankylosans), Cushing-Syndrom, Demenz, insulinpflichtiger Diabetes, Epilepsie, Ehlers-Danlos-Syndrom, Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks, des Nervensystems oder der Psyche, Glasknochenkrankheit, Gleichgewichtsstörungen, habituelle Luxation, Herzinfarkt, HIV-Infektion, akute Krebserkrankungen, Kyphoskoliose, Multiple Sklerose, Muskelatrophie, behandlungsbedürftige Osteoporose, Parkinson-Syndrom, Polyarthritis, Scheuermann-Krankheit, Schlaganfall, Schizophrenie, Suchterkrankungen (Alkohol-,Drogen-, Tablettenmissbrauch), Torsionssklerose, behandlungsbedürftige Wirbelsäulenverkrümmungen (Kyphose, Lordose, Skoliose).
Erhebliche Gebrechen sind:
Blindheit, Taubheit, Lähmung, Verstümmelung von Gliedmaßen, Gelenkverstellungen, Augenschäden (z.B. Glaukome).