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Hunde-Krankenversicherung Gesundheitspass

Rundum Schutz für Ihren Hund

Leistungen der Krankenversicherung Gesundheitspass für Hunde

Vorsorgeschutz
Erstattung von Vorsorgemaßnahmen ohne Anrechnung auf den Leistungszuwachs, bis 65 EUR im Versicherungsjahr für:
* Impfung
* Wurmkur
* Floh-/Zeckenmittel
Verkehrsunfallschutz
Erstattung aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Verkehrsunfällen im öffentlichen Straßenverkehr.
Kranken- und Unfallschutz
100%ige Erstattung aller Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen, beim Hund bis 600 EUR im Versicherungsjahr inklusive:
* Arzneimittel
* chirurgische Eingriffe
* Unterbringungskosten Tierklinik
* Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT)
* physikalische Therapie
OP-Kostenschutz
Übernahme aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze und ohne Selbstbeteiligung für operative Eingriffe unter Narkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20%.
Auslandsschutz
Volle Kostenerstattung bei Reisen weltweit, die eine Dauer von bis zu zwei Monaten nicht übersteigen. Inklusive Rücktransport nach Deutschland.

Der Versicherungsschutz der Krankenversicherung Gesundheitspass für Hunde erhöht sich jährlich um 250 €, wenn im Versicherungsjahr keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten oder Unfallfolgen bei der AGILA in Anspruch genommen wurden. Leistungen im Vorsorgeschutz bleiben hiervon unberührt. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten. OP-Kostenschutz ohne Höchstbetragsgrenze für operative Eingriffe unter Narkose bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Es besteht sofortiger Verkehrsunfallschutz ohne Höchstbegrenzung. Versichert werden kann jedes gesundes Tier, ab 8. Lebenswoche bis zum Ende des siebten Lebensjahres.

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Der Weg zu Ihrer Krankenversicherung Gesundheitspass für Hunde

Bitte beachten Sie:

Der Versicherungsvertrag beginnt am Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei Beantragung des sofortigen Vorsorgeschutzes am Ersten des laufenden Monats. Für Leistungen im Vorsorgeschutz beginnt der Versicherungsschutz mit Vertragsbeginn, für Leistungen im Unfallschutz mit dem Antragsdatum, in allen anderen Fällen drei Monate später. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Ein Online - Abschluss ist nicht möglich.

Bitte laden Sie den Antrag herunter, drucken ihn aus und faxen Sie ihn ausgefüllt an
030 - 414 727 27.