Haftpflichtversicherung für Hundeschulen und Hundepensionen
Warum eine Haftpflichtversicherung für Hundeschulen und Hundepensionen?
Der Gesetzgeber hat folgendes festgelegt: "wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet", und zwar in unbegrenzter Höhe (Haftung gegenüber Dritten gemäß § 832 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]).
Jeder haftet selbst bei Verschulden
- in unbegrenzter Höhe
- mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Folgen von Haftpflichtschäden:
- eventuelle existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadensverursacher
- ruinöse Folgen für den Geschädigten, falls der Verursacher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann
Unsere Haftpflichtversicherung für Hundeschulen und Hundepensionen schließt diese Lücke!
Die Haftpflichtversicherung für Hundeschulen und Hundepensionen stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Unsere Haftpflichtversicherung geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören.
Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen.
Leistungen der Haftpflichtversicherung im Versicherungsfall:
- Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind,
- Wiedergutmachung des Schadens,
- Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen,
- in diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.
Die besonderen Highlights unserer Haftpflichtversicherung für Hundeschulen und Hundepensionen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Betriebes.
Versichert ist neben diesem Risiko folgender erweiterter Deckungsumfang (Auszug):
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht
- nicht zulassungsfähige Arbeitsmaschinen
- Veranstalter und Ausstellungsrisiko
- weitere Betriebsrisiken, wie Kinderspielplätze, Parkplätze
- Vorsorgeversicherung
- Mietsachschäden an Gebäuden durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser
- Umwelthaftpflicht (Umweltbasis und Umweltregress)
Der Weg zu Ihrer Haftpflichtversicherung für Hundeschulen und Hundepensionen
Informationen
Bitte beachten Sie:
Mitversichert ist das Risiko aus dem Besitz eines Grundstückes zum Zwecke der Hundeschule.
Ansprüche wegen Schäden an Figuranten sind nicht versichert.
Versicherungsdauer: 10 Jahre
(5 Jahre plus 10%, 1 Jahr plus 25 %)
Bitte laden Sie den Antrag herunter, drucken ihn aus und faxen Sie ihn ausgefüllt an
030 - 414 727 27.