Warum eine Operationskosten-Versicherung für Katzen?
...wir bezahlen Ihren Tierarzt!
Ihrer Katze geht es gut. Dafür sorgen Sie mit Ihrer Liebe, mit ausgesuchtem Futter, Streicheleinheiten - bis dann plötzlich etwas passiert, worauf Sie keinen Einfluss haben und wo vielleicht nur ein Tierarzt helfen kann.
Dieser wird zwar alles tun, damit Ihre Katze schnell wieder auf die Pfoten kommt, doch gerade wenn er operieren muss, ist dies oft mit einer hohen Tierarztrechnung verbunden. Wie schnell eine Operation notwendig sein kann und wie hoch eine Rechnung vom Tierarzt werden kann, zeigen Ihnen folgende alltägliche Beispiele:
Beispiel 1:
Ihr Kater rauft sich mit dem Nachbarkater und wird am Auge verletzt. Die Hornhaut muss genäht und aufwendig nachbehandelt werden.
OP-Kosten einschl. Vor- und Nachbehandlung: bis zu 600,- €.
Beispiel 2:
Ihre Katze entwischt durch die Haustür, läuft auf die Straße und wird angefahren. Eine komplizierte Oberschenkelfraktur bedarf einer längeren Operation.
OP-Kosten einschl. Vor- und Nachbehandlung: bis zu 1.400,- €.
Für die beste Versorgung Ihrer Katze...
Unsere Katzen-Operations-Krankenversicherung übernimmt die Kosten:
- der Operation infolge Unfall oder Krankheit bis zu 100 % nach dem zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999,
- des Untersuchungstages vor einer OP inklusive der Nebenkosten, wie Medikamente und Verbandsmaterial und
- der Nachsorge und einer möglichen stationären Unterbringung sowie der verordneten Arzneimittel bis zum 10. Tag nach der Operation während der Vertragslaufzeit.
Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich! Sie bestimmen, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin die Operation ausführen soll.
Aufgenommen in die Katzen-Operationskostenversicherung Comfort werden Katzen jeder Rasse und Größe ab dem Alter von vier Monaten bis fünf Jahren. Bei Katzen, die beim Eintritt in die Versicherung schon älter als fünf Jahre sind beträgt die Erstattung statt 100 % = 80 %.
Der Weg zu Ihrer Operationskosten- Versicherung Comfort für Katzen
Informationen
Bitte beachten Sie:
Der Versicherungsvertrag beginnt am ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Für Operationen infolge eines Unfalls beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antragsdatum, in allen anderen Fällen drei Monate danach. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.