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Gesetzliche Krankenversicherung

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Berechnen Sie Ihre Netto-Lohnerhöhung bei einem Krankenkassenwechsel zur BKK 24

Ihr Vorteil bei einem Wechsel zur BKK 24

  • Günstige Beitragssätze.
  • 24 h –Service am Telefon und im Internet.
  • Ihre Behandlungskosten online einsehen und kontrollieren als wichtigen Schritt zum mündigen Patienten.

Wer kann Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung der BKK 24 werden?

Wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen, können Sie sich sofort bei der BKK 24 versichern! Nennen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit die BKK 24 als Ihre neue Krankenkasse. Ihre Mitgliedserklärung können Sie gleich hier online ausfüllen.

Freiwillig bei einer anderen Kasse Versicherte können unter Beachtung der individuellen Kündigungsfrist von in der Regel zwei Monaten - sofort Mitglied unserer BKK werden!

Egal ob Arbeitnehmer, Studenten oder Rentner: Alle Pflichtversicherten haben das Recht auf Kündigung bei ihrer alten Kasse innerhalb von acht Wochen. Zum Beispiel gilt also eine am 15. Juni ausgesprochene Kündigung zum 31. August! Nur wenn Sie bereits die Kasse gewechselt haben, ist die nächste Kündigung erst zum Ablauf einer Versicherungsdauer von mindestens 18 Monaten möglich. Für alle Anderen steht einem Wechsel zur BKK 24 nichts mehr im Weg. Ihre Mitgliedserklärung können Sie schon heute online ausfüllen - dann helfen wir Ihnen rechtzeitig bei allen Übergangsformalitäten.


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