Glossar
Vermögensschaden
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als vor dem schädigenden Ereignis. Dazu zählt auch entgangener Gewinn, Nutzungsausfall und Verdienstausfall.
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als vor dem schädigenden Ereignis. Dazu zählt auch entgangener Gewinn, Nutzungsausfall und Verdienstausfall.