Glossar
Ausfalldeckung
Unter Ausfalldeckung versteht man in der Haftpflichtversicherung die Absicherung eigener Schadenersatzforderungen, für den Fall dass der Schuldige für den verursachten Schaden nicht aufkommen kann. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat und mittellos ist.