Hundezüchter-Haftpflichtversicherung
Hundezüchter-Haftpflichtversicherung Tarif 1
Der Tarif 1 der Haftpflichtversicherung für Hundezüchter steht ab 01.02.2007 zur Verfügung.
| Personen- & Sachschäden: | 5.000.000,00 Euro |
| Vermögensschäden: | 500.000,00 Euro |
| bis vier Stammhunde | 99,90 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 33,00 Euro |
Versicherungsdauer: 1 Jahr (stillschweigende Verlängerung)
Alle Beiträge inkl. 19% Versicherungssteuer
Versicherungsdauer: 1 Jahr (stillschweigende Verlängerung)
Alle Beiträge inkl. 19% Versicherungssteuer
Hundezüchter-Haftpflicht Tarif 2:
| pauschal für Personen-,Sach- und Vermögensschäden inkl. Mietsachschäden | 15.000.000,00 Euro |
| bis vier Stammhunde: | 164,93 Euro |
| für jeden weiteren Hund: | 44,98 Euro |
Neu: Sogenannte Kampf-/Listenhunde jetzt ohne Zuschlag versicherbar keine Rasseneinschränkung.
Versicherungsdauer: 10 Jahre Bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren wird ein Beitragszuschlag von 10 % und bei einer 1 Jährigen Vertragsdauer von 25 % erhoben.Der Vertrag ist zum Ablauf des 5. Jahres kündbar. Bei Abschaffung der Hunde erlischt der Vertrag nach Kenntnisnahme durch den Versicherer. Wenn Sie eine verkürzte Laufzeit wünschen nutzen Sie bitte das Antragsformular. Sie finden es unter Antragsformulare und Bedingungen auf dieser Seite.
Alle Beiträge inkl.. 19% Versicherungssteuer
Der Weg zu Ihrer Hundezüchter- Haftpflichtversicherung
Antragsformulare und Bedingungen
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Warum eine Hundezüchter-Haftpflichtversicherung?
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Versicherungsantrag für Tarif 1
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Versicherungsbedingungen für Tarif 1 2008
Antragsformulare und Bedingungen Tarif 3
Bitte beachten Sie
Der Versicherungsschutz zur Hundezüchter-Haftpflichtversicherung kann für alle Hunderassen geboten werden.
Den Tarif 2 können alle Halter von mehreren Hunden nutzen.
Für Listenhunde gilt folgendes:
Über den Tarif 1 können keine Listenhunde versichert werden.
Beim Tarif 2 wurde die Rassebegrenzung aufgehoben.