Hundehalter-Rechtsschutzversicherung mit kostenloser "Rechts-Infoline"
Hundehalter-Rechtsschutzversicherung
Als einziger Versicherer überhaupt, bietet die Uelzener Versicherung für private Halter von Hunden einen speziellen Tierhalter-Rechtsschutz an, der in dieser Form auch nicht in einer anderen privaten Rechtsschutzversicherung enthalten ist. Sie können wählen zwischen
Kombination 1 ohne Selbstbeteiligung und
Kombination 2 mit 250 € Selbstbeteiligung.
Beantragen können Sie ebenfalls die Hundehalter-Rechtsschutzversicherung über die Hunde sicher plus - Versicherung.
Hundehalter-Rechtsschutzversicherung Kombination 1:
- Versicherungssummen 500.000,00 € je Rechtsschutzfall
- zuzüglich Strafkaution in Höhe von 75.000,00 €
| Jahresbeitrag bei Laufzeit von einem Jahr | |
| für einen Hund bis 6 Hunde | 31,24 Euro 62,48 Euro |
| Jahresbeitrag bei Laufzeit von 5 Jahren | |
| für einen Hund bis 6 Hunde | 27,49 Euro 54,98 Euro |
| Jahresbeitrag bei Laufzeit von 10 Jahren | |
| für einen Hund bis 6 Hunde | 24,99 Euro 49,98 Euro |
Alle Beiträge inklusive 19% Versicherungssteuer
Antrag auf Hundehalter-Rechtsschutzversicherung Kombination 1
Hundehalter-Rechtsschutzversicherung Kombination 2:
- Versicherungssummen 500.000,00 € je Rechtsschutzfall
- zuzüglich Strafkaution in Höhe von 75.000,00 €
| Jahresbeitrag bei Laufzeit von einem Jahr | |
| für einen Hund bis 6 Hunde | 24,55 Euro 49,09 Euro |
| Jahresbeitrag bei Laufzeit von 5 Jahren | |
| für einen Hund bis 6 Hunde | 21,60 Euro 43,20 Euro |
| Jahresbeitrag bei Laufzeit von 10 Jahren | |
| für einen Hund bis 6 Hunde | 19,64 Euro 39,27 Euro |
Alle Beiträge inklusive 19% Versicherungssteuer
Antrag auf Hundehalter-Rechtsschutzversicherung Kombination 2
Der Weg zu Ihrer Hundehalter- Rechtsschutzversicherung
Informationen
Bitte beachten Sie:
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter der im Antrag bezeichneten Tiere.
Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Hundezüchter (auch Hobbyzüchter) sind nicht versicherbar.
Bei Abschaffung der Hunde erlischt die Versicherung nach Kenntnisnahme durch den Versicherer.