Rechtsschutzversicherung für Hundevereine
Rechtsschutzversicherung für Hundevereine
| Jahresbeitrag | 200 Euro SB | 600 Euro SB | 1000 Euro SB |
|---|---|---|---|
| bis 200 Mitglieder | 102,00 Euro | 81,60 Euro | 61,20 Euro |
| je weiteres Mitglied | 0,51 Euro | 0,41 Euro | 0,31 Euro |
Alle Beiträge inklusive 19% Versicherungssteuer
Warum eine Vereinsrechtsschutzversicherung?
Gerade Vereine müssen mit Ihren finanziellen Mitteln haushalten, weil sie sich nur über Mitgliedsbeiträge und Sponsorengelder finanzieren. Aus diesem Grund können unvorhergesehene Ereignisse die finanzielle Lage schnell ändern. Dann nämlich, wenn beispielsweise nach einem Unfall auf Ihrem Vereinsgelände zu Vorwürfen seitens der Staatsanwaltschaft kommt. Körperverletzung ist eine ernstzunehmende Angelegenheit. Oder wenn Beschäftigte des Vereins Ihren Pflichten als Arbeitnehmer nicht im erforderlichen Umfang nachkommen. Um so wichtiger ist es, einen Anwalt zur Seite zu haben, der sich in diesen Sachen auskennt. Um die hierbei anfallenden Kosten kümmert sich Ihre Rechtsschutzversicherung für Hundevereine, denn diese wandelt das unkalkulierbare Kostenrisiko eines Rechtsstreites in einen überschaubaren Beitrag um.
Leistungen der Rechtsschutzversicherung für Hundevereine im Versicherungsfall
Versichert ist der Hundeverein, seine gesetzlichen Vertreter, Beschäftigte und Mitglieder.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
- Arbeits-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz und erweiterten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
Höhe des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz besteht in unbegrenzter Höhe. Darlehen bei Strafkautionen im In- und Ausland sind mit 100.000 € abgesichert.
Der Weg zu Ihrer Rechtsschutzversicherung für Hundevereine
Bitte beachten Sie:
Versicherbar sind eingetragene Vereine (e.V.), deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist. Die Vereinssatzung ist bei Antragstellung bitte beizufügen.
Die Selbstbeteiligung wird je Schadensereignis auch bei mehreren Leistungsarten nur einmal berechnet.
Die Selbstbeteiligung verringert sich bei Schadenfreiheit nach 4 Jahren auf Null.
Ein Online - Abschluss ist nicht möglich.
Bitte laden Sie den Antrag herunter, drucken ihn aus und faxen Sie ihn ausgefüllt an
030 - 414 727 27.