Kfz-Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Unsere Sondertarife für Pferde-Transporter finden Sie im Bereich Versicherungsangebote für Menschen mit Pferden.
Versicherungsangebote für Menschen mit Pferden
Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist für jeden Autobesitzer Pflicht, darauf achtet die Zulassungsstelle. Eine Kfz-Versicherung sichert Sie gegen jegliches Risiko ab, damit Sie im Notfall nicht vor dem finanziellen Ruin stehen. Eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Ein Großteil der Kraftfahrzeughalter könnte bei gleichen oder gar besseren Leistungen günstiger versichert sein als im Moment. Jeder möchte zu den glücklichen Autofahrern gehören, die wissen, dass es günstiger nicht mehr geht. Wir suchen für Sie den günstigsten Anbieter heraus!
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Elektronische Versicherungsbestätigung (ersetzt die Doppelkarte)
Elektronische Versicherungsbestätigung vereinfacht die Zulassung von Kraftfahrzeugen ab 1. März 2008
Wer bisher sein Fahrzeug zulassen wollte, benötigte eine Doppelkarte als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Dies ändert sich mit dem 1. März 2008, denn ab diesem Tag bekommt die Versicherungsbestätigungskarte aus Papier digitale Konkurrenz. In dem Verfahrender elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) können dann die benötigten Daten zwischen Versicherungsunternehmen, dem Kraftfahrt-Bundesamt und regionalen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden. In der Praxis funktioniert das so: Der Versicherer händigt dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die elektronische Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält er vom Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen,sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann dann mit ihrer Hilfe online überprüfen, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.
Bitte setzen Sie sich mit uns Verbindung, wenn Sie eine VB-Nummer benötigen.
Sie können eine VB-Nummer mit dem nachfolgendem ausfüllbaren Formular beantragen. (Ausfüllen und Senden) Sie erhalten die VB-Nummer von uns per Post Mail oder SMS.
Anforderung VB-Nummer
In einer Übergangsphase werden noch Doppelkarten mit dem Eindruck der eVB verwendet.Auf diese Weise bleibt die Papierform weiter gültig. Arbeitet die Zulassungsbehörde bereits elektronisch, dient die Papierform nur als Merkzettel für die VB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mit Hilfe der Papierform zugelassen.
Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie eine VB-Nummer benötigen.
Langfristig sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kfz-Halter ihre Fahrzeuge online per Internet oder Handy zulassen können. Geplant ist, dass der Kfz-Halter die VB-Nummer von seinem Versicherer oder Makler per SMS oder direkt auf das Handy, per E-Mail oder auf dem Postweg erhält.
Informationen zu Schadenfreiheitsklassen der Kfz-Versicherung
Ersteinstufung von Fahrzeugen und Fahranfängern
Zweitwageneinstufung
Einstufung SF 1/2
Sie erhalten SF 1/2 wenn
- bereits ein PKW auf Sie zugelassen ist oder
- bereits ein PKW auf den Ehegatten zugelassen ist oder
- Sie mindestens drei Jahre einen Führerschein besitzen
Einstufung SF 2
Sie erhalten SF 2 wenn
- Ihr Erstfahrzeug (oder des Partners) bei der gleichen Gesellschaft mit mindestens SF 2 Kfz-versichert ist und
- das Erst- und Zweitfahrzeug jeweils nur von Ihnen und Ihrem (Ehe)Partner genutzt wird und
- beide (Ehe)Partner mindestens 25 Jahre alt sind, bei einer Zweitwagen-Jahresfahrleistung bis 25.000 km und
- die Fahrerlaubnis mindestens 1 Jahr alt ist.
Der Weg zu Ihrer Kfz-Versicherung
Angebotsanforderung PKW
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Vefügung:
Angebotsanforderung und Beratungsdokumentation für eine Kraftfahrzeug-Versicherung LKW/Zugmaschinen
Weitere Angebotsanforderungen
Online-Rechner Kfz-Versicherung PKW mit Antragstellung
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung selbst zu berechnen und den Antrag online zu stellen. Hierfür stehen Ihnen die Tarifrechner zweier ausgewählter Gesellschaften zur Vefügung.
Bitte beachten Sie:
Diese von uns angebotene Möglichkeit, ist eine Serviceleistung, die nur einen begrenzten Teil der zur Verfügung stehenden Angebote widerspiegelt.