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Hundezüchter-Haftpflichtversicherung

Warum eine Hundezüchter-Haftpflichtversicherung?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt der Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.

Jeder haftet unabhängig vom Verschulden

  • in unbegrenzter Höhe,
  • mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
  • bis zu einer Dauer von 30 Jahren,
  • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Folgen von Haftpflichtschäden:

  • eventuelle existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadensverursacher,
  • ruinöse Folgen für den Geschädigten, falls der Verursacher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

Die Hundezüchter-Haftpflicht schließt diese Lücke!

Die Haftpflichtversicherung für Hundezüchter stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Unsere Hundezüchter-Haftpflichtversicherung geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören. Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen.

Leistungen der Haftpflichtversicherung für Hundezüchter im Versicherungsfall:

  • Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind,
  • Wiedergutmachung des Schadens,
  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen,
  • in diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.

Die besonderen Highlights unserer Hundezüchter-Haftpflicht:

Versichert ist das Haftpflicht-Risiko als Halter von Hunden zu privaten Zwecken.

Versichert ist neben dem Halter-Risiko folgender erweiterter Deckungsumfang:(je nach Wahl des Tarifes) Es gelten die jeweiligen aktuellen Versicherungsbedingungen.

  • Versicherungsschutz für jede Hunderasse,
  • Teilnahme an Hunderennen sowie das Training dazu,
  • Ausübung von Agility-Sport sowie das Training dazu,
  • Teilnahme an Schlittenhunderennen sowie das Training dazu,
  • Teilnahme an Hundeprüfungen und -Ausstellungen sowie das Training dazu,
  • Versicherungsschutz auch beim Ausführen der Hunde ohne Leine,
  • Schäden durch einen gewollten und ungewollten Deckakt,
  • Flurschaden-Risiko,
  • ehrenamtliche Tätigkeit zum Retten & Bergen von Menschen & Sachen (Rettungshundeklausel),
  • vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr,
  • Tierhüterrisiko,
  • Mitgliedschaft im Hundeverein oder im VDH o.ä. muß nicht bestehen.