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Betriebshaftpflicht für Pferdebetriebe

Der Weg zu Ihrer Betriebshaftpflicht für Pferdebetriebe

Bitte beachten Sie:

Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für Pferdebetriebe ist ohne eine individuelle Beratung nicht möglich.

Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdebetriebe
bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin

Warum eine Haftpflichtversicherung für gewerbliche Pferdehaltung, Pferdezucht, Ausbildungs- und Sportbetriebe?

Schäden, die im Rahmen eines Reit- und Ausbildungsbetriebes, Pensionsbetriebes, Gestütes oder Reiterhofes Dritten zugefügt werden, sind durch eine Betriebshaftpflicht abdeckbar. Für gewerbliche Reitbetriebe ist diese Haftpflichtversicherung fast unerlässlich, für anders geführte Einrichtungen möglich.

Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung und der daraus folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die sich aus dem beschriebenen Betriebscharakter ergeben.

Der Gesetzgeber hat folgendes festgelegt: "wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet", und zwar in unbegrenzter Höhe (Haftung gegenüber Dritten gemäß § 832 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]).

Jeder haftet selbst bei Verschulden

  • in unbegrenzter Höhe,
  • mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
  • bis zu einer Dauer von 30 Jahren,
  • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Folgen von Haftpflichtschäden für Pferdebetriebe:

  • eventuelle existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadensverursacher,
  • ruinöse Folgen für den Geschädigten, falls der Verursacher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
Unsere Betriebshaftpflicht für Pferdebetriebe schließt diese Lücke!

Leistungen der Betriebshaftpflicht für Pferdebetriebe:

Eingeschlossen sind:

  • Gesetzliche Haftpflicht des Betriebsinhabers für Gebäude und Grundstücke,
  • Haltung eigener Pferde bzw. Fohlen,
  • das Hüten fremder "Pensionspferde",
  • das Halten von Nutztieren,
  • private Kutschfahrten,
  • Hunde,
  • Flurschäden, Weideschäden,
  • Bauherrenhaftpflicht,
  • Abvermietung,
  • Ländliche Gastwirtschaften im Nebenbetrieb, Ferienbetten,
  • Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
  • Verwahrungsrisiken.

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Reitlehrerhaftpflicht,
  • Gewahrsamschäden am Pensionstier,
  • Hüterisiko des Versicherungsnehmers,
  • Deckhengste,
  • Veranstaltungsrisiken,
  • Schul- und Verleihpferde,
  • Gnadenbrotpferde,
  • Fohlen,
  • gewerbliche Kutschfahrten und bestimmte Arbeitsmaschinen, Umwelthaftpflicht.