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Haftpflichtversicherung für Hundepensionen und Tierpensionen bei Dirk Grafschmidt & Team Versicherungsmakler Berlin

Warum eine Haftpflichtversicherung für Hundepensionen und Tierpensionen?

Bei der Hundepension, bzw. Tierpension, werden Hunde oder Katzen vorübergehend gegen Entgelt in Pflege genommen, z. B. weil der Tierhalter wegen Urlaub verhindert ist.
Neben der eigentlichen Betriebshaftpflichtversicherung für die Tierpension ist zusätzlich die Hüterhaftpflicht für das in Pflege genommene Tier zu berücksichtigen.
Gerade beim Umgang mit Tieren, deren Verhalten und Wesen nicht im berechenbar sind, ist dieser Versicherungsschutz unumgänglich.

Der Gesetzgeber hat folgendes festgelegt: "wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet", und zwar in unbegrenzter Höhe (Haftung gegenüber Dritten gemäß § 832 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]).

Jeder haftet selbst bei Verschulden

  • in unbegrenzter Höhe
  • mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen
  • bis zu einer Dauer von 30 Jahren
  • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Folgen von Haftpflichtschäden:

  • eventuelle existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadensverursacher
  • ruinöse Folgen für den Geschädigten, falls der Verursacher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann

Wir schließen diese Lücke!

Die Haftpflichtversicherung stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Unsere Haftpflichtversicherung geht jedoch noch weiter, wo andere Produkte bereits aufhören.
Über die marktüblichen Deckungen hinaus haben wir noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen.

Leistungen im Versicherungsfall:

  • Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind,
  • Wiedergutmachung des Schadens,
  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen,
  • in diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.

Die besonderen Highlights unserer Haftpflichtversicherung für Hundepensionen:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Betriebes.
Versichert ist neben diesem Risiko folgender erweiterter Deckungsumfang (Auszug):

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht
  • nicht zulassungsfähige Arbeitsmaschinen
  • Veranstalter und Ausstellungsrisiko
  • weitere Betriebsrisiken, wie Kinderspielplätze, Parkplätze
  • Vorsorgeversicherung
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser
  • Umwelthaftpflicht (Umweltbasis und Umweltregress)


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