Reitlehrerhaftpflichtversicherung bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin
Warum eine Haftpflichtversicherung für Reitlehrer?
Diese Versicherung ist eine zwingende Absicherung, wenn Sie als selbständiger oder angestellter Reit- oder Fahrunterricht geben.
Diese Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Reitlehrers und beinhaltet die Erteilung von Unterricht, die Aufsichtsführung über Reitschüler, Leitung und Beaufsichtigung von Ausritten und Reit- und Fahrprüfungen.
Ebenfalls die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen.
Schadenbeispiel Reitlehrer
Ein Reitlehrer teilt für einen Ausritt einem Reitschüler ein für dessen Reitkenntnisse zu schwieriges Pferd zu. Der Reitschüler stürzt und verletzt sich.
Der Reitlehrer haftet gegenüber dem Reitschüler aus Verschulden.
Nicht nur der Reitschüler macht Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reitlehrer geltend, sondern auch seine Krankenkasse, die nun die Behandlungskosten vom Reitlehrer erstattet haben möchte.
Schadenbeispiel Bereiter mit Einschluss Schäden am Berittpferd
Der Pferdehalter weist seinen Bereiter auf eine leichte Gelenksproblematik seines Pferdes hin.
Der Bereiter unterschätzt die Beeinträchtigung des Pferdes und trainiert es wie gewohnt.
Daraufhin geht das Pferd lahm und der Pferdehalter macht dafür nun den Bereiter haftbar.