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Haftpflichtversicherung für Reitlehrer, Fahrlehrer und Bereiter

Der Weg zu Ihrer Reitlehrer-Haftpflichtversicherung

Antrag Reitlehrerhaftpflicht

Versicherungsbedingungen Reitlehrerhaftpflicht

Reitlehrerhaftpflichtversicherung bei Dirk Grafschmidt & Team - Versicherungsmakler Berlin

Warum eine Haftpflichtversicherung für Reitlehrer?

Diese Versicherung ist eine zwingende Absicherung, wenn Sie als selbständiger oder angestellter Reit- oder Fahrunterricht geben.

Diese Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Reitlehrers und beinhaltet die Erteilung von Unterricht, die Aufsichtsführung über Reitschüler, Leitung und Beaufsichtigung von Ausritten und Reit- und Fahrprüfungen.

Ebenfalls die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen.

Schadenbeispiel Reitlehrer

Ein Reitlehrer teilt für einen Ausritt einem Reitschüler ein für dessen Reitkenntnisse zu schwieriges Pferd zu. Der Reitschüler stürzt und verletzt sich.

Der Reitlehrer haftet gegenüber dem Reitschüler aus Verschulden.

Nicht nur der Reitschüler macht Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reitlehrer geltend, sondern auch seine Krankenkasse, die nun die Behandlungskosten vom Reitlehrer erstattet haben möchte.

Schadenbeispiel Bereiter mit Einschluss Schäden am Berittpferd

Der Pferdehalter weist seinen Bereiter auf eine leichte Gelenksproblematik seines Pferdes hin.

Der Bereiter unterschätzt die Beeinträchtigung des Pferdes und trainiert es wie gewohnt.

Daraufhin geht das Pferd lahm und der Pferdehalter macht dafür nun den Bereiter haftbar.

Inhalte der Reitlehrer-Haftpflicht

  • für angestellte Reitlehrer
  • für freiberufliche Reitlehrer
  • Bereiter
  • Kutschfahrlehrer
  • Auch für Reitlehrer und Bereiter ohne Prüfung
  • Erteilung von Reit- und Fahrunterricht in Theorie und Praxis
  • Aufsichtsführung über Reit- und Fahrschüler
  • Leitung und Beaufsichtigung von Ausritten, Kutschfahrten im Rahmen des Unterrichts
  • Leitung und Beaufsichtigung von Reit- und Kutschfahrprüfungen
  • Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen mit den damit verbundenen Herbergsaufenthalten
  • Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
  • Einreiten und Ausbildung fremder Pferde

Gegen Aufschlag versicherbar:

  • Schäden am Berittpferd